Haben Sie noch Fragen zu unserem Service, Preisen oder Zuschüssen? Rufen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
HÄUFIGE FRAGEN
Die von uns vermittelte Pflegekraft lebt im Haus bzw. in der Wohnung der zu betreuenden Person und kümmert sich vor allem um den Haushalt (kochen, waschen, bügeln, einkaufen etc.). Sie leistet aber auch – wenn notwendig – Hilfe beim An- und Ausziehen, beim Toilettengang und bei der täglichen körperlichen Hygiene. Auch einfache Pflegetätigkeiten können nach Absprache von der Betreuungskraft übernommen werden. Allerdings ist eine medizinische Pflege wie Injektionen setzen, Verbände wechseln und ähnliche Tätigkeiten dem Arzt bzw. dem beauftragten deutschen Pflegedienst vorbehalten!
Für die neue Mitbewohnerin wird ein gemütliches Zimmer zur Verfügung gestellt. Küche und Bad werden gemeinschaftlich genutzt. Kost und Logis sind für sie frei.
Die Pflege- und Haushaltshilfe ist grundsätzlich und in Absprache Tag und Nacht präsent. Dies bedeutet aber natürlich nicht, dass sie 24 Stunden arbeitet. Jeder Mensch braucht Ruhe und Erholung; dies gilt selbstverständlich auch für die entsendeten Mitarbeiter unserer Partnerunternehmen. Die Betreuerinnen sind bei diesen Firmen angestellt und unterliegen deshalb der jeweiligen Arbeitsgesetzgebung des Landes, aus dem sie kommen. Nach polnischem Arbeitsrecht gilt z.B. eine maximale Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich.
Den Freizeitausgleich stimmen Sie mit der Betreuerin gemeinsam ab. Wir empfehlen eine Erholung mit einem freien Tag in der Woche. Alternativ dazu sind auch 2 halbe Tage oder auch 2-3 Stunden am Tag Erholung möglich.
Eine nächtliche Rufbereitschaft ist möglich, sollte aber im Vorfeld mit der Mitarbeiterin abgestimmt werden.
Um eine bestmögliche Lösung zu finden sind wir jederzeit an Ihrer Seite und beraten gerne.
Wir vermitteln keine Pflegekräfte, die nicht Deutsch sprechen können. Aber natürlich gibt es verschiedene Kenntnisstufen der deutschen Sprache. Wir unterscheiden für Sie in folgenden Stufen:
- Grundkenntnisse: Einfache Anweisungen können verstanden werden
- Mittlere/befriedigende Kenntnisse: Einfache Unterhaltungen auf Deutsch sind möglich
- Gute Kenntnisse: Versierte und kompetente Sprachverwendung
Nach unseren Erfahrungen kann eine Pflegehilfe innerhalb von 3 bis 5 Tagen gefunden werden und kurze Zeit später bei Ihnen sein. Dies hängt immer von der Verfügbarkeit des geeigneten Personals ab, das Ihren Wünschen und Anforderungen entspricht.
Ist die Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft legal?
Die Betreuungskräfte arbeiten im Rahmen des europäischen Mitarbeiterentsendemodells.
Die ausländische Sozialversicherungsbehörde stellt nach Prüfung des rechtlichen Rahmens der Betreuungskraft die so genannte A1-Bescheinigung aus, die bestätigt, dass die Betreuerin tatsächlich in ihrer Heimat versichert ist und alle Steuern abgeführt werden. Mit dieser Bescheinigung können Sie sicher sein, dass es sich bei der Beschäftigung Ihrer „Haushaltsfee“ nicht um illegale „Schwarzarbeit“ handelt.
Das ist uns wichtig: Wir arbeiten grundsätzlich nur mit solchen Partnern im Ausland zusammen, die diese rechtlichen Bestimmungen genauestens beachten!
Sie erhalten eine Rechnung über die Betreuungsdienstleistung.
Diese wird von Ihnen überwiesen und kann nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Bei Einstufung in einen Pflegegrad kann jedoch das Pflegegeld beantragt werden. Diese Leistung beträgt derzeit monatlich:
- Pflegegrad 2: 332,-€
- Pflegegrad 3: 573,-€
- Pflegegrad 4: 765,-€
- Pflegegrad 5: 947.-€
Ebenso möchten wir auf die Möglichkeiten der Anträge auf Verhinderungspflege und 50% der Kurzzeitpflege (max. 2.418,-€ im Jahr) und Umbaumaßnahmen (max. 4.000,-€ im Jahr) hinweisen.
Auch eine steuerliche Erstattung von bis zu 4.000,- € im Jahr ist möglich.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall im Vorfeld mit Ihrer Pflege-/Krankenkasse sowie mit Ihrem Steuerberater zu sprechen, um sorgfältig kalkulieren zu können.
Bei Inanspruchnahme unserer Dienstleistung können Sie mit folgenden Kosten kalkulieren:
Ab 94,00 Euro pro Tag
Die laufenden Kosten für die polnische Pflegekraft hängen insbesondere von der gewünschten fachlichen Ausbildung und den Sprachkenntnissen der Pflegekraft sowie vom Gesundheitszustand der zu betreuenden Person ab. Bei sehr intensiver Betreuung oder der Betreuung von zwei Personen kann der Betrag leicht darüber liegen.
Wir empfehlen Ihnen bestimmte Leistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden und die Sie mit der Pflege-/Krankenkasse abrechnen können, beizubehalten. Denn: Die medizinische Behandlungspflege darf in Deutschland nicht von einer osteuropäischen Betreuerin ausgeübt werden, auch dann nicht, wenn Sie hierfür ausgebildet ist. Betrachten Sie die polnische Pflegekraft als Ergänzung.
Wir sehen uns auf keinen Fall als Konkurrenz für hiesige Pflegedienste – unser Service umfasst Bereiche wie die Haushaltsführung, Unterhaltung, Beschäftigung sowie Dienstleistungen und der kleinen Grundpflege, die von diesen Einrichtungen personell wie auch finanziell nicht geleistet werden können.
Sind Sie an weiterführenden Informationen interessiert? Haben Sie noch grundsätzliche Fragen? Dann haben Sie jetzt zwei Möglichkeiten:
- Sie rufen uns an und wir besprechen alles in Ruhe am Telefon.
- Sie schreiben uns eine E-Mail und wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf.
Und so geht es weiter
Schritt 1: Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir den Betreuungsbedarf.
Wichtig hierbei sind die spezifischen Anforderungen der pflegebedürftigen Person wie zum Beispiel das Krankheitsbild und die Erwartungen an die Pflegekraft. Die Bedarfsanalyse ist für uns ein wichtiger Baustein, um für Sie die Suche nach einer passenden Pflegekraft zu beginnen. Die genannten Punkte ermitteln wir mit unserem Fragebogen Hier geht es zu unserem Bedarfsfragebogen Möchten Sie lieber ein persönliches Telefonat zur Bedarfsermittlung? Gerne besprechen wir Ihren persönlichen Bedarf auch mit Ihnen am Telefon. Rufen Sie uns einfach direkt an unter 02587/9009100.
Schritt 2: Wir machen Ihnen konkrete Vorschläge für eine Betreuungskraft
Nach der gemeinsamen Ermittlung des Pflegebedarfs starten wir eine gezielte Anfrage an unsere Partnerunternehmen. Im Normalfall erhalten Sie innerhalb von 3-5 Werktagen einen Vorschlag in Form eines “Profils” (Lebenslauf, bisherige Tätigkeiten, Erfahrungen, Sprachkenntnisse, Foto etc.). Diese leiten wir nach einer Sichtung und Überprüfung auf Eignung an Sie weiter.
Schritt 3: Ihre Entscheidung/Abschluss Dienstleistungsvertrag
Wenn Sie sich für eine Betreuungskraft entschieden haben kann der Vertrag mit unserem Partnerunternehmen abgeschlossen werden. Damit Sie sich nicht aufwendig mit juristischen Fragestellungen und anderen Themen beschäftigen müssen, übernehmen wir für Sie als Dienstleister die komplette Abwicklung aller Formalitäten und Vertragsthemen. Wir beraten Sie hinsichtlich des zu schließenden Kontraktes mit der jeweiligen Partnerfirma und beantworten gerne alle diesbezüglichen Fragen.
Schritt 4: Start der Betreuung
Zu Beginn legen wir mit Ihnen den genauen Starttermin der 24-Stunden-Betreuung fest. Wir fungieren als Schnittstelle zwischen Ihnen und unseren Partnern und bleiben während der gesamten Betreuungszeit Ihr Ansprechpartner. Wir erledigen alle Formalitäten, organisieren die An- und Abreisen bei anstehenden Personalwechseln. Wir stehen Ihnen immer gerne mit Rat und Tat zur Seite und sind für Sie in Notfällen durchgehend erreichbar – auch an Wochenenden und an Feiertagen.
Circa 7- 10 Tage vor dem geplanten Betreuerwechsel stellen wir Ihnen ein neues Profil vor.
Um eine Einarbeitung der neuen Betreuungskraft und Gewöhnung der Senioren zu erleichtern planen wir eine Übergabezeit von mehreren, überlappenden Stunden ein.
INFO-MATERIAL
Benötigen Sie Informationen zu unserer 24-Stundenbetreuung oder der Alltagshilfe? Füllen Sie unser Formular aus, wir senden Ihnen die entsprechenden Daten!
FRAGEBOGEN
Laden Sie jetzt unseren interaktiven Fragebogen zur Betreuungssituation herunter und senden Sie uns diesen zu.